Seit dem 01.06.2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten haben.
In der Anonymität des Internets tummeln sich leider auch einige schwarze Schafe mit betrügerischen Absichten, vor denen man sich in Acht nehmen sollte.
Für die Frage, ob ein Kündigungsrecht besteht, sind in erster Linie die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend; schauen Sie hierzu in die Vertragsunterlagen.