Die Mietpreisbremse soll dazu dienen, den Anstieg der Mieten in Gebieten mit knappem Wohnraum abzumildern.
Der Schwerpunkt ist eine Deckelung der Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen.
Seit dem 01.06.2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten haben.
Seit dem 13.06.2014 gilt ein neues Widerrufsrecht für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen...
Für die Frage, ob ein Kündigungsrecht besteht, sind in erster Linie die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend; schauen Sie hierzu in die Vertragsunterlagen.